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43. Arnsberger Stadtmeisterschaften

Turnierordnung

• Gespielt wird nach den Spielregeln des DFB.


• Gespielt wird ohne Bande und mit Seitenaus auf beiden Seiten.


• Die Tore sind 5x2 Meter groß.


• In der Vorrunde gibt es drei Gruppen mit je fünf Mannschaften. Jeweils der Erst- und Zweitplatzierte, sowie die beiden besten Gruppendritten qualifizieren sich für die Endrunde. In der Gruppentabelle gelten zunächst die Tordifferenz, dann die Anzahl der geschossenen Tore. Sind auch die gleich zählt der direkte Vergleich. Endete dieser Unentschieden, gibt es ein Neunmeterschießen zur Entscheidung. Im Fall das zwei Gruppendritte zur Ermittlung des Endrundenplatzes genau dieselbe Anzahl von Punkten und Toren erzielt haben, entscheidet das Los über die Platzierung bzw. das Weiterkommen.


• Die Spielzeit beträgt in der Vor- und Endrunde einmal 15 Minuten. Das Spiel um Platz drei wird im Neunmeterschießen ausgetragen. Die Spielzeit im Endspiel beträgt zweimal acht Minuten. Zur Halbzeit werden die Seiten gewechselt und es erfolgt eine zweiminütige Pause, in der Coaching erlaubt ist. Jeweils in der letzten Minute einer Halbzeit wird die Zeit bei Unterbrechungen angehalten.


• Es muss eine Austauschkluft vorhanden sein. Die im Spielbericht zuerst genannte Mannschaft muss wechseln (mit gleichen Rückennummern). Die Kluft kann durch die vorhandenen Laibchen ersetzt werden. Die zuerst genannte Mannschaft spielt von der Tribüne aus gesehen von links nach rechts und hat Anstoß.


• Es dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die eine ordnungsgemäße Freundschaftsspielberechtigung
für die teilnehmende Mannschaft besitzen und nicht gesperrt sind. Die Spielberechtigung ist durch Vorlage des Spielerpasses nachzuweisen.

 

• Die Spielberichte müssen zehn Minuten vor Spielbeginn des eigenen Teams an der Turnierleitung abgegeben werden.


• Eine Mannschaft darf aus höchstens 15 Spielern bestehen, von denen fünf (davon ein Torwart) gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen. Die Nummerierung der Spieler ist für das gesamte Turnier beizubehalten. In der Endrunde dürfen drei Spieler pro Mannschaft nachgemeldet werden, wenn die Gesamtzahl von 15 Spielern nicht überschritten wird. Auswechslungen können nur hinter der eigenen Torauslinie vollzogen werden.


• Endet ein Halbfinal- oder Finalspiel unentschieden, folgt sofort ein Neunmeterschießen zur Spielentscheidung.


• Ein Protest muss spätestens zehn Minuten nach Ende des Spiels in schriftlicher Form bei der Turnierleitung eingehen.


• Über Streitigkeiten, die sich aus Vorkommnissen während des Turniers oder über die Auslegung der Turnierbestimmungen ergeben, entscheidet ein vom Veranstalter, vor Beginn des Turnieres, gebildetes Schiedsgericht, dem mindestens drei Personen angehören müssen. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist unanfechtbar. Dies gilt auch für die Wertung der Spiele. Bei Vergehen von Funktionären entscheidet das Schiedsgericht, ob diese für den Verlauf des Turnieres weiterhin eine Funktionärstätigkeit wahrnehmen dürfen.


• Die Sporthalle „Große Wiese“ darf nur mit Hallenschuhen mit heller Sohle betreten werden.


• Für Wertgegenstände in den Umkleiden oder auf den Tribünen übernehmen Veranstalter und Ausrichter keine Haftung. Für angerichtete Schäden haftet der Verursacher.

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